Mietbedingungen für Disco- und Showtechnik

1. Alle Preise verstehen sich rein Netto, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der Mietservice basiert grundsätzlich auf Abholung ab Lager Rossow bzw. Fretzdorf. Anlieferung oder ein anderer Abholort muß speziell vereinbart werden.

2. Der Mietpreis gilt für 24 Stunden (ein Tag). Er gilt jeweils für volle Tage, wobei die Mietgebühr auch dann voll zu zahlen ist, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung diesen Werten nicht entspricht. Wird das Mietobjekt nicht vertragsgemäß zurück gegeben, ist für jeden angefangenen Tag der volle Mietsatz zu zahlen.

3. Das Mietobjekt wird bei Vorbestellung bis 17 Uhr reserviert, nach dieser Zeit kann das Mietobjekt an andere Interessenten weiter gegeben werden, es sei, es wurde eine andere Abholzeit vereinbart.

4. Der Kunde bestätigt durch Unterschrift die Entgegennahme und den einwandfreien Zustand der Geräte. Beschädigungen und Funktionsstörungen, die bei der Rücknahme festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn sie sind auf normalen Verschleiß zurück zu führen.

5. Der Mieter hat die Mietobjekte auch gegen Diebstahl zu sichern. Bei unvollständiger Rücklieferung muß der Mieter für den Schaden voll aufkommen und hat mindestens den Schätzwert zu tragen.

6. Für direkte und indirekte Schäden, die durch den Ausfall der Mietgeräte entstehen, haftet die Firma FRANKS DISCO SERVICE auf keinen Fall.

7. Die Firma FRANKS DISCO SERVICE bleibt uneingeschränkter Eigentümer aller Mietgeräte. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung und Weitergabe ist nicht gestattet. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

8. Scheinwerfer und Lichteffekte werden auf Wunsch mit Ersatzlampe vermietet. Wird Diese benutzt, gilt dieses als Kauf.

Bei Tagesmietungen an den Wochentagen Montag bis einschließlich Donnerstag (gilt nicht vor und an Feiertagen) gilt der Tagespreis x 0,7.